Baumpflege Kleine-Boymann GmbH, Erkrath, Willich
Fachverband geprüfter Baumpfleger

DIE LEISTUNGEN

Das können Ihre Baumspezialisten für Sie tun

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

  • Baumpflege und Düngung
  • Fällen und Roden
  • Baumgutachten
  • Neupflanzung
  • Bodenbelüftung

UNSERE STÄRKEN

  • professionelle Sicherheitsmaßnahmen
  • Kundenorientierte und individuelle Beratung
  • Jahrelange Erfahrung, Kompetenz und Zuverlässigkeit
  • Umfassender Service
  • Faire Preise

BAUMPFLEGE & DÜNGUNG

Ziele der Baumpflege sind möglichst vitale und gesunde sowie verkehrssichere Bäume. Voraussetzung für einen gesunden Baum ist seine Umgebung. Ein ausreichend bemessenes, geschütztes und ökologisch funktionsgerechtes Baumumfeld schafft diese Voraussetzung. Ein vitaler Baum kann sich ungehindert ober- und unterirdisch entwickeln und ist Anhand der Aktivität seiner Baumteile erkennbar. Die Bewertung der Vitalität eines Baumes bedarf besonderer Schulung und Erfahrung, die auf langfristiger Beobachtung und Beurteilung von Bäumen, Boden und Umfeld beruht. Um notwendige Eingriffe möglichst gering zu halten, sind Bäume in regelmäßigen Abständen daraufhin zu überprüfen, ob Pflegemaßnahmen erforderlich sind. Vor der Ausführung von Baumpflege und / oder Düngung ist eine sichere Diagnose notwendig, wie z. B. Stand- und Bruchsicherheit, Fehlentwicklungen der Krone, eventueller Befall mit Pilzen oder anderen Organismen sowie deren Schädlichkeit für den Baum. Das Feststellen der Mängel und des Pflegebedarfs, das Feststellen der Erhaltungsmöglichkeiten, das Bestimmen des Pflegezieles, das Einschätzen der Reaktion des Baumes auf die vorgesehenen Maßnahmen sowie das Festlegen der erforderlichen Pflegemaßnahmen gehören zu unseren täglichen Aufgaben. Wir pflegen Bäume in der umfangreichen Kenntnis ihrer Biologie und nehmen so beim Schneiden Rücksicht auf das baumeigene Abwehrsystem und die Wundheilung.

BAUMFÄLLUNG

Saubere, sorgfältige Arbeit steht für uns an erster Stelle. Unser Ziel ist es immer, dass ihr Garten nach den Maßnahmen genauso aussieht wie vorher, bloß eben mit einem Baum weniger. Testen Sie uns!

Allgemein: Jede Baumfällung ist anders! Mittels Einsatz spezieller Seilklettertechniken, Abseiltechniken, Seilbahnen und Seilbremsen ist es uns möglich, jeden Baum an jedem möglichen - und unmöglichen Standort Stück für Stück sicher abzusetzen, wobei jeder Ast und jedes Stammstück abgeseilt werden kann, ohne dass der darunter stehende Zaun, Wintergarten oder Nachbars Lieblingsrhododendron in Mitleidenschaft gezogen wird. ... und den Wurzelstumpf fräsen wir Ihnen bei Bedarf auch gleich gern mit aus!

Sturmschäden:
Auch wenn der Baum schon umgekippt ist, so setzt die Sturmschadenbeseitigung doch allergrößte Fachkenntnisse voraus. Denn nur selten liegt der Baum glatt auf der Erde, sondern ist halb entwurzelt, hängt in Nachbarbäumen oder gleich im oder auf einem Gebäude. Hier treten Spannungen und Kräfte auf, die teilweise schwer oder gar nicht vorhersehbar sind. Daher ist hier immer höchste Vorsicht geboten, um Personenschäden oder weitere Kollateralschäden zu vermeiden.

Gefahrenbäume:
Als sogenannte "Gefahrenbäume" bezeichnen Behörden jene Bäume in Wohnbereichen und entlang von Straßen, die unter die sogenannte "Verkehrssicherungspflicht" fallen.Jeder Baumeigentümer ist gesetzlich verantwortlich für seinen Baumbestand und damit verpflichtet, regelmäßig eine visuelle Baumkontrolle durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Baumgutachten, Baumprüfung
Baumgutachten, Baumprüfung

BAUMGUTACHTEN

Die Baumuntersuchung ist die Basis für ein qualifiziertes Gutachten. Zunächst wird der Baum durch Inaugenscheinnahme auf Schäden und Krankheiten überprüft. Vorhandene Schäden oder Schadsymptome werden dann verletzungsfrei durch Abklopfen der Stämme mit einem Schonhammer oder mit sehr geringen, oberflächigen Verletzungen mit einem Stechbeitel genauer untersucht. Bei den meisten Bäumen können der Zustand und die Verkehrssicherheit auf diese Art ausreichend genau festgestellt werden. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Ausdehnung von Faulstellen mit dem Schalltomograph oder dem Resistograph genauer zu untersuchen.

Auf Grund der Untersuchungsergebnisse kann die Stand- und Bruchsicherheit eingeschätzt, eine Prognose für die weitere Entwicklung gestellt und ein Konzept für die Pflege und Behandlung entwickelt werden. In komplizierten Fällen und bei sehr wertvollen Bäumen kann in Zusammenarbeit mit spezialisierten Sachverständigen ein Zugversuch durchgeführt werden.


Bei einem Zugversuch wird mit einem Teil der bei einem Orkan auf den Baum wirkenden Last am Stamm gezogen. Aus dem Kipp- und aus dem Biegeverhalten des Stammes bei einer Teillast kann auf die Stand- und Bruchsicherheit bei hoher Belastung und auf seine Sicherheitsreserven geschlossen werden.

NEUPFLANZUNG ODER ERSATZPFLANZUNG

Wir beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Gehölze für Ihre Ansprüche. Je nach Baumschutzsatzung (auch Gehölzschutzsatzung, Baumschutzordnung), die von einer Stadt oder Gemeinde erlassen werden kann, sind Sie an die festgeschriebenen Voraussetzungen gebunden, unter denen sie Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen, bzw. welchen Ersatz Sie pflanzen müssen. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und Stadtklima wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden.

Ob Herbst-, Frühjahrs- oder Sommerpflanzung wir stehen Ihnen mit Rat und Tat beiseite und berücksichtigen das Baumumfeld bei der Auswahl, um mit Ihnen den geeigneten Baum zu ermitteln.

Baumpflanzung Kleine-Boymann

Baumschutzsatzung und Fällgenehmigung für Ihre Stadt

Was muss beachtet werden, wenn im eigenen Garten ein Baum gefällt werden soll?

Manchmal ist es unumgänglich, einen Baum im Garten fällen zu lassen. Hier müssen unbedingt einige Vorschriften beachtet werden, da bei Nichtbeachtung erhebliche Geldstrafen g. Gibt es in Ihrer Kommune eine Baumschutzsatzung, so ist diese zu beachten. Hier muss dann ggf. eine Fällgenehmigung beantragt werden. Auch sind bestimmte Vogelschutzzeiten bei Gehölz- und Heckenschnitt zu beachten. 
Unser besonderer Service für Sie! Wir haben die aktuell verfügbaren Baumschutzsatzungen aller Städte in unserem Aktionsradius von 60 km zusammengetragen und stellen Ihnen die verfügbaren PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass einige Städte zwar keine Baumschutzsatzung besitzen, aber dennoch in der Regel eine Genehmigung zur Baumfällung vorliegen muss.

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